Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Allgemeines
1.1 Die nachfolgend aufgeführten Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen, Kaufverträge und Leistungen sowie auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen und werden Inhalt des Vertrages.
1.2 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sein denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Sie gelten auch dann nicht wenn der Käufer sie seiner Bestellung zugrunde gelegt hat.
1.3 Unsere Bedingungen haben nur Gültigkeit gegenüber Unternehmen im Sinne von
§ 310 Abs. 1 BGB.
§2 Angebote - Angebotsunterlagen
2.1 Alle Angebote von GCS Graemer Construction Solutions sind freibleibend. Ist die Bestellung nach §145 BGB zu qualifizieren, so kann GCS diese innerhalb von 2 Wochen annehmen. Der Vertragsabschluss wird in diesem Fall für GCS mit der Übersendung der schriftlichen Auftragsbestätigung bindend.
2.2 An sämtliche Zeichnungen, Pläne, Abbildungen, Kalkulationen, technische Spezifizierungen und sonstigen Unterlagen sowie als vertraulich gekennzeichnete schriftliche Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Angegebene Maße und Gewichte sowie angehängte Zeichnungen und Abbildungen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet werden.
Es bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung bevor diese an Dritte weitergegeben werden dürfen.
§3 Preise – Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise, sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten „ab Werk“, „unverpackt“ und „unverladen“. Verpackung, Fracht, Versicherung und sonstige Nebenkosten (z.B. Lagerung) sind nicht darin enthalten.
3.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.3 Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
3.4 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Zahlungseingang bei GCS an. Der Kaufpreis ist auch dann zur Zahlung in der vorgenannten Zahlungsfrist fällig, wenn der Käufer trotz Meldung der Abholbereitschaft die Ware nicht abnimmt.
Es gelten die gesetzlichen Regelungen zu den Folgen des Zahlungsverzugs.
3.5 Der Käufer kommt auch ohne eine Mahnung in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Fälligkeit der Rechnung oder einer vereinbarten gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.
3.6 Bei Zahlungsverzug gegenüber der GCS Graemer Construction Solutions zustehenden Forderungen durch Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Käufers, ist GCS berechtigt, Sicherheiten zu verlangen bzw. ausstehende Lieferungen nur gegen eine
Vorauszahlung oder gegen Stellung von Sicherheiten auszuführen.
3.7 Ein Zurückbehaltungsrecht oder ein Recht des Käufers zur Aufrechnung besteht nur mit von dem Verkäufer unbestrittenem und anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Käufers, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 4 Lieferung / Lieferzeit / Versand / Abholung / Gefahrenübergang
4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung
„ab Werk“ vereinbart.
4.2 Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie nicht ausdrücklich von GCS als verbindlich gekennzeichnet worden sind. Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb von 7 Tagen nach der angegebenen Lieferzeit auf jeden Fall als rechtzeitig.
4.3 Teillieferungen sind zulässig.
4.4 Mit Übergabe der Ware, auch Teillieferungen, an ein Transportunternehmen oder den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware auf dem Käufer über. Dies gilt auch, wenn die Ware nicht innerhalb von 7 Tagen nach Anzeige der Versandbereitschaft vom Käufer abgeholt oder vom Verkäufer geliefert wird.
4.5 Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die mit der schriftlichen Anzeige beginnt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.6 Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Käufer gesetzte Frist für die Leistungserbringung, ins besondere für Nachfristen bei Verzug.
§5 Gewährleistung – Haftung - Haftungsbeschränkungen
5.1 Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
5.2 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zu Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Erfüllungsort für „ab Werk“ verkaufte Artikel ist das jeweilige Lager.
5.3 Der Verkauf von gebrauchter Ware wird ohne Garantie und ohne Gewährleistung verkauft und erfolgt in dem Zustand, in dem die Ware besichtigt wurde oder hätte besichtigt werden können.
5.4 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5.5 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
5.6 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche neuer Ware beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Eine Mängelhaftung für gebrauchte Ware wird ausgeschlossen.
§6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen und Schadensersatzansprüchen erfüllt hat.
6.2 Der Verkäufer ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Käufers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
6.3 Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er dem Verkäufer unverzüglich davon zu benachrichtigen. Der Käufer hat sämtliche Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.
6.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers insbesondere bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe ohne vorherige Fristsetzung verpflichtet. Die dabei anfallenden Kosten für Verladung und Transport trägt der Käufer.
6.5 In der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Der Verkäufer ist nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit den offenen Forderungen aufgerechnet.
§7 Datenverarbeitung / Datenschutz
7.1 Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an eine Kreditschutzorganisation übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Käufers an dem Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, dieser Daten überwiegt.
§8 Salvatorische Klausel
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8.2 Sollten einzelne Punkte rechtlich unwirksam oder undurchführbar sein oder werden bleibt der Vertrag oder diese allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen in seinen/ihren übrigen Teilen wirksam.
§9 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
9.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und Verkäufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch dann wenn der Käufer seinen Wohn- bzw. Geschäftssitz im Ausland hat. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen (UN-Kaufrecht) über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
9.2 Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand für beide Teile Schwetzingen (Amtsgericht) bzw. Mannheim (Landgericht). Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
9.3 Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers abzutreten.